| Ausbildung allgemein |
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Allgemein Die Ausbildung zum Fallschirmspringen, ist in Deutschland über das Luftfahrt Bundesamt sowie den Jeweiligen Verband geregelt. Nach Abschluss der Ausbildung mit bestandener Prüfung, ist man im Besitz einer PPL (Privat Pilot Licence) bzw der unterkategorie SPL ( Sport Pilot Licence ). Dies ist die Kleinste Lizenz zum führen von Luftsportgeräten. Daher wird man auch als Luftsport-Geräteführer bezeichnet. Rechte und Pflichten dieser PPL unterscheiden sich kaum von denen eines Ultra-Leicht Fliegers oder eines Sportpiloten mit einer Cesna 182. Alle nehmen am Luftverkehr Teil und haben sich daher an das Luft-Verkehrs-Recht zu halten. Allerdings nehmen Fallschirmspringer im Normalfall nicht am Flugfunk teil und brauchen daher kein BZF (Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst). Die erworbene SPL Lizens ist International an jedem zugelassenen Sprungplatz gültig. Voraussetzungen: Die Voraussetzungen, um die Ausbildung zum Fallschirmspringer beginnen zu dürfen, sind folgende: - Mindestalter 14 Jahre - Hausärztliches Attest zur Luftsporttauglichkeit In den meisten Fällen reicht dies, doch erfahrene Fallschirmspringer raten noch zu einem festen Willen. Die ungewohnte Umgebung des freien Falls und evtl. Stressfaktoren bei Komplikationen in der Luft erfordern klares Denken und routinierte Reaktion. Fallschirmspringen ist ein Mentalsport und nicht, wie in den Medien Propagiert, ein Adrenalinsport von Lebensmüden Irren. Bestandteile der Ausbildung: Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. In der Theorie sind Folgende Fächer vertreten: -Verhalten in Besonderen Fällen ( Notlagen ) - Menschliches Leistungsvermögen ( Was verträgt ein Mensch und was Passt nicht zu unserem Sport z.B. Drogen ) - Luftrecht - Aerodynamik und die Theorie des freien Falls ( Haltung und Lage im Freien Fall ) - Gerätekunde/Technik ( Wie funktioniert meine Ausrüstung? ) - Meteorologie (Wetterkunde und Einfluss des Wetters auf den Sprungbetrieb ) Über alle theoretischen Fächer muss eine Prüfung abgelegt werden. Dies ähneln der Führerscheinprüfung und sind ebenfalls Multiple-Choice-Ankreuztests. Der parktische teil staffelt sich. Angefangen wird mit dem erlernen des stabilen Absprungs aus dem Luftfahrzeug und dem stabilen Freifall. In dieser Phase lernt der Schüller eigenständig aus einem Luftahrzeug ab zuspringen und seinen Schirm (stabil und sicher) selbstständig zu öffnen. Nach diesen grundlegenden Fähigkeiten wird begonnen die Drehungen um Drei Achsen zu erlernen. Dies bedeutet Drehungen in alle Richtungen. Dazu gehört: - Salto - Drehung in der Bauchlage - Rolle/Schraube - Trecken/Vorwärtsfahrt Dabei ist weniger die Perfekte Ausführung der Figuren interessant, sonder mehr die Fähigkeit Sicht aus jedweder Lage wieder in eine stabile Freifallhaltung und damit in eine Position zur sicheren Schirmöffnung zu bewegen. Ebenfalls erlernt werden muss eine sichere Schirmfahrt. Dazu gehören Zielsicherheit und Einhaltung der Anflugregeln. Vorfahrt, Staffelung und Sicheres Landen am Schirm gehören genauso zum Fallschirmspringen wie Blinken und sicheres Einparken beim Autofahren. Zur Praktischen Prüfung wird man nach 23 Freifallsprüngen zugelassen. In dieser Prüfung müssen 2 Sprünge absolviert werden. Ein Sprung aus mindestens 3000m in dem die Drehungen geprüft werden und ein Sprung aus 1200m in dem der Schüler zeigen muss das er auch aus niedriger Höhe in der Lage ist seinen Schirm rechtzeitig und stabil zu Öffnen. Bei beiden Sprüngen muss eine bestimmte Landezone zielsicher getroffen werden. Ausbildungsmethoden Nachdem der Sprungschüler seine Bodenausbildung samt theoretischer Einführung absolviert hat, geht’s himmelwärts zum ersten Sprung. Automatisch bedeutet, dass Springer und Flugzeug mit einer Aufziehleine bis zur Fallschirmöffnung verbunden bleiben. Bedingt durch Fall und Gewicht des Springers streckt sich nach dem Absprung die 4 m lange Aufziehleine, öffnet die äußere Packhülle des Fallschirmsystems und der Hauptfallschirm entfaltet sich. Dieser Vorgang, vom Absprung bis zur Fallschirmöffnung, dauert 3 Sekunden.
Diese Form der Sprungausbildung wird seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert und bedeutet eine beschleunigte Freifallausbildung und gleichzeitig beschleunigter Lernerfolg. Nach dieser Methode entfällt die automatische Ausbildung. Der Sprungschüler wird gleich ab dem 1. Sprung direkt mit seiner Lernumgebung, dem freien Fall, vertraut gemacht. Er verlässt in ca. 4.000 m über Grund, festgehalten von zwei Sprunglehrern, das Flugzeug und führt seinen am Boden geübten Sprung durch.
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